Prozessbeginn gegen die drei HoGeSa-Nazi-Hools am 5.10.

Mehreren Medienberichten zufolge beginnt der Prozess gegen die drei HoGeSa-Nazi-Hools am 05. Oktober vor dem Wuppertaler Landgericht.

Radio Wuppertal (19.09.2015)

Prozess um Attacke vor dem Autonomen Zentrum

Vor dem Landgericht müssen sich ab Anfang Oktober (05.10.) drei Sympathisanten der rechten Szene verantworten. Sie sollen einen Besucher des Autonomen Zentrums in Elberfeld lebensgefährlich verletzt haben. Laut Anklage schlugen und traten die drei Männer ihr Opfer. Auch als der Mann am Boden lag, ging es weiter – schließlich soll einer der drei dem schon verletzten Mann acht Messerstiche versetzt haben. Obwohl es sehr bald Indizien gab, dass die Täter aus dem Umfeld der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ stammen, ermittelte die Polizei intensiv im Autonomen Zentrum selbst, was ihr heftige Kritik einbrachte. Die drei Angeklagten kommen aus Remscheid, Duisburg und Dortmund. Laut Anklage ist erwiesen, dass sie zumindest früher zur rechten Szene gehört haben.

 

Westdeutsche Zeitung (18.09.2015)

Rechte Messerstecher vor Gericht

Wuppertal. Die drei Männer, die vor dem Autonomen Zentrum einen 53-Jährigen lebensgefährlich verletzt haben sollen, müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Der Prozess beginnt am 5. Oktober. Alle drei Männer gehörten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zumindest früher der rechten Szene an. Die Staatsanwaltschaft wirft Patrick P. (25) gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag vor, zwei weitere Männer (43 und 39) müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Der mutmaßliche Täter Patrick P. habe seine Tat bereits bei der Polizei gestanden. Er soll den 53-Jährigen mit etwa acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer lag nach der Tat im Koma.

Patrick P. aus Dieburg (Hessen) wurde in der Tatnacht (11. April) blutend an den City-Arkaden von der Polizei angetroffen, er stritt damals alles ab. Da sein Blut aber an der Tatwaffe klebte, habe er gestanden. Patrick P. wurde bereits wegen Körperverletzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen von nationalsozialistischen Organisationen verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die drei Täter das Opfer am Autonomen Zentrum angegriffen haben und ihn erst mit Tritten und Schläge verletzt haben. Damit hörte das Trio aus Dieburg, Dortmund und Remscheid auch nicht auf, als der 53-Jährige bereits am Boden lag. Anschließend soll Patrick P. etwa acht Mal mit dem Messer auf das Opfer eingestochen haben. Er traf ihn vorwiegend im linken Rücken- und Schulterbereich. Die Staatsanwaltschaft geht von Lebensgefahr aus.

 

Wuppertaler Rundschau (18.09.2015)

Prozessbeginn am 5. Oktober vor dem Landgericht

Überfall am AZ: Drei Angeklagte

Vor dem Wuppertaler Landgericht beginnt am 5. Oktober 2015 der Prozess gegen drei Männer, die zumindest früher zur rechten Szene gehört haben sollen. Sie sind nach Meinung der Staatsanwaltschaft für den Überfall in der Nacht vom 10. bis 11. April 2015 vor dem Autonomen Zentrum verantwortlich.

Die Ermittler werfen dem Angeklagten Patrick P. (25) aus Dieburg gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag vor. Gegen die beiden weiteren Angeklagten, einen 43-jährigen Dortmunder und einen 39-jährigen Remscheider, wird wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

„Die drei Angeklagten sollen den Geschädigten vor dem Autonomen Zentrum in Wuppertal gemeinsam angegriffen und ihm Tritte und Schläge versetzt haben. Sie sollen die Verletzungshandlungen auch dann noch fortgesetzt haben, als der Geschädigte bereits auf dem Boden lag. Anschließend soll der Angeklagte Patrick P. dem Geschädigten circa acht Messerstiche versetzt haben, vorwiegend in den linken Rücken- und Schulterbereich“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine Lebensgefahr für das Opfer bestand.

 

WDR – Studio Bergisches Land (19.09.2015)

Prozess wegen Messerstecherei

In Wuppertal stehen Anfang Oktober drei Männer aus der rechten Szene vor Gericht. Sie sollen im April einen 53-jährigen Mann vor dem Autonomen Zentrum niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben. Der Hauptangeklagte soll achtmal zugestochen haben und muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Die beiden anderen wegen gefährlicher Körperverletzung, weil sie auf das am Boden liegende Opfer eingetreten haben sollen.